Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachstehenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen IS Industrieservice GmbH, Gewerbegebiet/Hinterm Hassel 24, 54552 Mehren – nachfolgend IS genannt – und ihren Kunden.

1. Geltungsbereich

„Unsere Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten, wenn der Vertragspartner ein Unternehmer im Sinne der §§ 14, 310 BGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen über die Lieferung von vergleichbaren Waren und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmen.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Bezüglich der in unseren Prospekten und Anzeigen etc. enthaltenen Warenangebote behalten wir uns die Berichtigung eventueller Druckfehler vor. Eine vom Kunden schriftlich erteilte Bestellung stellt ein bindendes Vertragsangebot dar. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Angebots bei uns durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe bzw. Zusendung der Ware annehmen. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, z. B. Zeichnungen, Mustern und Kalkulationen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht zugänglich gemacht werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ab unserem Firmensitz ohne Verpackungs- und Versandkosten.

3. Liefertermine und Leistung
Grundsätzlich ist IS bemüht, die bestellte Leistung schnellstmöglich zu erbringen. Kurzfristige Änderungen der von uns genannten Termine und Fristen sind nicht ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, und übersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von vier Monaten ab Vertragsschluss oder verzögert sich die Lieferung über vier Monate ab Vertragsschluss aus Gründen, die allein der Kunde zu vertreten hat oder die in seinen Risikobereich fallen, sind wir berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des bei Vertragsschluss vereinbarten Preises, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Kunde es nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen, beginnend mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, ausübt. Ist der Kunde ein Unternehmer, so bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate nach Vertragsschluss oder später erfolgen sollen, vorbehalten.
Bei Nichtverfügbarkeit der vereinbarten Leistung, insbesondere der Nichtbelieferung durch Vorlieferanten, wird IS von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn IS die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Sie ist für diesen Fall verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zuinformieren und Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.
Teillieferungen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, sind zulässig, sofern der Kunde nicht innerhalb von 1 Woche nach Erhalt der Teillieferung dieser widerspricht. Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber Ausstellungsstücken bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind.
4. Versand und Gefahrenübergang

Liegt ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474 Abs. 1 BGB) vor, so geht die Gefahr mit Übergabe oder Auslieferung an den  Kunden auf diesen über. In Fällen, in denen kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Stelle übergeben worden ist.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält
Gegenüber Kunden, die Unternehmer (§ 14 BGB) sind, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren darüber hinaus bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt und künftig entstehen, vor. Mit dem Ausgleich aller zum Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von diesem erweiterten Eigentumsvorbehalt erfassten Forderungen erlischt dieser und lebt durch das erst spätere Entstehen weiterer Forderungen nicht wieder auf.
Der Besteller ist, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet wird. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
Ist der Kunde ein Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Weiterverarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Berechtigung, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Die Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch einen Kunden, der Unternehmer ist, erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
6. Zahlungsbedingungen

Wir behalten uns vor, Leistungen und Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistung, Vorkasse oder Zahlung bei Lieferung zu leisten. Nachnahmekosten gehen zu Lasten des Kunden.
Ein Skontoabzug ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns vor.
Gerät der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten (gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne der §§ 14, 288 BGB sind: in Höhe von 8 Prozentpunkten) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (siehe www.bundesbank.de) zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Nachweis durch den Kunden, dass der Schaden nicht oder niedriger entstanden ist, ist zulässig.
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts ist der Kunde, welcher Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so ist die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechten nur zulässig, wenn es sich um solche aus dem gleichen Rechtsverhältnis handelt und die Ansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.


7. Rückgaberecht, Gewährleistung und Haftung

Für gelieferte Waren beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre, bei Kunden, die Unternehmer sind, 1 Jahr ab Gefahrübergang. Für eingebaute Baumaterialien gilt eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren. Die Fristen beginnen mit Gefahrübergang, bei Kunden, die Verbraucher sind, also mit der Übergabe/Lieferung der Sache an den Kunden.
Der Kunde hat die Ware nach dem Eingang zu untersuchen und etwaige offensichtliche Mängel oder Falschlieferungen spätestens innerhalb von 4 Wochen mitzuteilen. Ist der Kunde ein Kaufmann, so setzen Gewährleistungsansprüche des Kunden voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind dann unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen.
Werden während der Verarbeitung der gelieferten Materialien (z.B. Bodenbeläge) Mängel erkennbar, so hat der Kunde uns dies unverzüglich (und, wenn der Kunde Unternehmer ist: schriftlich) unter Bezeichnung der Mängel mitzuteilen und die weitere Verarbeitung einzustellen, bis wir Gelegenheit hatten, das Vorliegen der Mängel zu untersuchen oder ggf. Nachbesserung zu leisten.

Bei Vorliegen eines Mangels der gelieferten Sache oder bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie hat der Kunde hat zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Dabei hat er die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllungendgültig verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt die Verkäuferin.Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, mangelhafter Bauarbeiten oder aufgrund besonderer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Bei der Weiterverarbeitung der von uns gelieferten Materialien (insbesondere bei der Verlegung von Bodenbelägen etc.) sind die Verarbeitungs- oder Verlegevorschriften des Herstellers zu beachten. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Montage-, Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen hierfür oder daraus entstehende Folgen keine Gewährleistungsansprüche.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
Wir haften für Schäden, soweit dies die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besondere Bedeutung ist. Wir haften uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzliche Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Waren oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir, wenn das Risiko eines solchen Schadens von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

Handelt es sich um ein Fernabsatzgesetz im Sinne der §§ 312 b ff BGB mit einem Verbraucher, so besteht ein Widerrufs- 0der Rückgaberecht nicht bezüglich der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde (§ 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB). Liegt ein Fernabsatzgeschäft mit einem Verbraucher vor, und besteht ein Widerrufs- oder Rückgaberecht des Kunden, so trägt der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung einer Ware, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EURO nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn ,dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

8. Rücktritt vom Vertrag

Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten bei von uns nicht zu vertretender Unmöglichkeit wie z.B. bei höherer Gewalt oder Naturkatastrophen etc., bei falschen oder unvollständigen Angaben des Kunden über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen.
Weitere gesetzliche Rücktrittsgründe behalten wir uns ausdrücklich vor. Treten wir aus einem Grunde vom Vertrag zurück, den ausschließlich der Kunde zu vertreten hat, oder wird der Vertrag aus sonstigen Gründen aufgelöst, die allein der Kunde zu vertreten hat, so können wir für alle Entgeltansprüche, die uns nach gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen bei vorzeitiger Vertragsauflösung zustehen, ohne weiteren Nachweis eine Entschädigung von  20 % der Auftragssumme fordern es sei denn, dass uns der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens gegen Nachweis behalten wir uns ausdrücklich vor.


9. Erfüllungsort / Gerichtstand

Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand 54552 Mehren.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, werden davon die übrigen Teile nicht berührt.


Mehren, Januar 2012